Wird bei Akkreditiven, Inkassos oder Garantien eine Fälligkeit oder ein Datum vereinbart, an dem der Vorgang abgeschlossen sein soll, ist das "Fälligkeitsdatum des Akkreditivs" entsprechend zu pflegen.

Anhand dieses Datums können überfällige Vorgänge ermittelt werden, um notwendige Maßnahmen einleiten zu können.

  • Keine Stichwörter