Das Konsignationslagerkennzeichen bestimmt, ob es sich bei dem vorliegenden Lagerort um einen Konsignationslagerort handelt.
Konsignationslagerorte sind entweder eigene Transferkonsignationslager beim Kunden, eigene Konsignationslager beim Kunden (= Kunden-Konsignationslager im Sinne der VAT Quick Fixes) oder Lieferanten-Konsignationslager.
Ein Transfer- bzw. Kunden-Konsignationslager ist für eine bestimmte Mimik bei der Erfassung von Verkaufsaufträgen maßgeblich. Wurde im Verkaufsauftragskopf ein Transfer- bzw. Kundenkonsignationslager hinterlegt, so darf bei der Lieferung von diesem Konsignationslager auf Positionsebene nur dieser Lagerort verwendet werden.
Ein Kunden-Konsignationslager im Sinne der VAT Quick Fixes kennzeichnet ein eigenes Lager in einem EU-Ausland, für das spezielle steuerliche Regelungen gegeben sind, an die aber auch einige Voraussetzungen geknüpft sind. Vgl. hierzu die Bedienerhilfe zum Programm Lagerorte verwalten (US16600).
Ein Lieferanten-Konsignationslager ist ein Lager, bei dem die eingelagerten Waren Eigentum des Lieferanten bleiben, bis sie in den eigenen Lagerbestand übernommen werden. Lieferanten-Konsignationslager werden jeweils für einen bestimmten Lieferanten geführt und müssen zusätzlich zum Konsignationslagerkennzeichen auch die Personenkontennummer mit Personenkontenart des betreffenden Lieferanten enthalten. Erst durch eine Umlagerung auf ein eigenes Lager gehen die Waren in eigenen Bestand über und müssen nachfolgend gegenüber dem Lieferanten abgerechnet werden.
Da Bestände auf einem Lieferanten-Konsignationslager nicht dem eigenen Lagerbestand angehören, werden sie auf Artikelstammebene (und auch ggf. auf Chargenebene) auch nicht geführt.