Das Kennzeichen steuert, ob die fälligen Forderungen von Verbandsmitgliedern im maschinellen Bankeinzugsverfahren über die Zentrale eingezogen werden sollen.
Voraussetzung für den Einzug über die Zentrale ist, dass die Zentrale entweder am maschinellen Bankeinzug oder Abbuchungsverfahren teilnimmt.