Das Kennzeichen gibt an, ob bei den gemahnten Posten eine Mahnung per Telefax geschickt werden soll.
Gültige Werte:
Wert | Beschreibung |
---|---|
N | Mahnungen per Telefax sind nicht erlaubt |
0 - 9 | Gibt an, ab welcher Mahnstufe eine Mahnung per Fax geschickt werden soll. Diese Werte können nur dann eingegeben werden, wenn im Länderstamm das Mahnen per Telefax erlaubt ist. |
Wird bspw. "3" angegeben, wird eine Mahnung erst dann per Fax geschickt, wenn die Mahnstufe 3 erreicht ist. Wird "0" angegeben, wird immer eine Mahnung gefaxt.
Bei Verbandsmahnungen ist immer das Faxkennzeichen im Verbandshauptkonto relevant.