Ist eine Kreditversicherung abgeschlossen, werden Forderungen in der Regel ab dem Zeitpunkt versichert, an dem sie entstehen. Dieses Datum wird maschinell ermittelt.
In einigen Fällen ist die maschinelle Ermittlung des tatsächlichen Forderungsbeginns jedoch nicht möglich.
In diesen Fällen kann in dem Feld "Forderungsbeginn" das Datum hinterlegt werden, zu dem die Forderung tatsächlich entstanden ist. Bei der Ermittlung des Kreditziels, das durch den Kreditversicherer vorgegeben ist, wird dieses Datum vorrangig berücksichtigt.
Beispiel: Offene Forderungen werden mit einem Wechsel ausgeglichen. Für das Kreditziel des Wechsels ist das Datum entscheidend, an dem die älteste Forderung entstanden ist, die mit dem Wechsel ausgeglichen wurde. Dieses Datum wird in dem Feld "Forderungsbeginn" hinterlegt.