Das Kosignationswarenkennzeichen steuert, ob für einen Lieferanten Konsignationswarenbestellungen erfasst werden können.
Konsignationswaren sind Waren, welche nicht dem eigenen Warenbestand angehören, sondern Eigentum des Lieferanten bleiben, bis sie in den eigenen Lagerbestand übernommen werden. Zu diesem Zweck werden sie auf einem speziellen Lieferantenkonsignationslager geführt.
Bei einer Konsignationswarenbestellung handelt es sich um eine besondere Art der Bestellung, die zur Einlagerung der eingehenden Waren auf ein Lieferantenkonsignationslager erforderlich ist. Für eine solche Bestellart können bei Bestellung und Wareneingang nur Konsignationslagerorte des betreffenden Lieferanten angegebenen werden.
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