Dieser Lagerort ist ein Konsignationslagerort. Dabei kann es sich entweder um ein eigenes Konsignationslager oder um ein Lieferanten-Konsignationslager handeln.
Ein Lieferanten-Konsignationslager ist ein Lager, bei dem die eingelagerten Waren Eigentum des Lieferanten bleiben, bis sie in den eigenen Lagerbestand übernommen werden. Lieferanten-Konsignationslager werden jeweils für einen bestimmten Lieferanten geführt. Erst durch eine Umlagerung auf ein eigenes Lager gehen die betreffenden Waren in eigenen Bestand über und müssen nachfolgend gegenüber dem Lieferanten abgerechnet werden. Dies erfolgt durch eine entsprechende Konsignationslagerabrechnung.
Da Bestände auf einem Lieferanten-Konsignationslager nicht dem eigenen Lagerbestand angehören, werden sie auf Artikelstammebene auch nicht geführt. Sollen solche Bestände für eine maschinelle Disposition berücksichtigt werden, so darf keinesfalls mit einer Disposition auf Artikelstammebene gearbeitet werden. Vielmehr muss dann der entsprechende Parameter im Firmenstamm eine Lagergruppendisposition vorsehen.

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