Dieses Kennzeichen bestimmt, in welcher Weise eine Firma an Intercompany-Geschäftsprozessen teilnimmt.
Bei diesen Intercompany-Geschäftsprozessen geht es darum, dass eine Firma ("verursachende Firma") auf Bestände einer anderen Firma ("bezogene Firma") für Zwecke des eigenen Verkaufs bzw. der eigenen Produktion zurückgreift.
Bei diesen Intercompany-Geschäftsprozessen geht es darum, dass eine Firma ("verursachende Firma") auf Bestände einer anderen Firma ("bezogene Firma") für Zwecke des eigenen Verkaufs bzw. der eigenen Produktion zurückgreift.
0 | Die Firma nimmt nicht an Intercompany-Geschäftsprozessen teil. Weder können andere Firmen für ihre Verkaufsaufträge bzw. Produktion deren Bestände einsetzen, noch kann diese Firma umgekehrt auf Bestände einer anderen Firma zurückgreifen. |
1 | Die Firma kann nur aktiv an Intercompany-Geschäftsprozessen teilnehmen, d.h. sie kann prinzipiell für die eigenen Verkaufsaufträge bzw. die eigene Produktion auf Bestände anderer Firmen zurückgreifen. Die Firma kann somit in den anderen Firmen nur als verursachende Firma, nie als bezogene Firma auftreten. |
2 | Die Firma kann nur passiv an Intercompany-Geschäftsprozessen teilnehmen; sie stellt somit prinzipiell anderen Firmen ihre Bestände für deren Verkaufsaufträge bzw. Produktion zur Verfügung, kann aber nicht aktiv teilnehmen (vgl. Ausprägung 1). Die Firma kann somit in den anderen Firmen nur als bezogene Firma, nie als verursachenden Firma auftreten. |
3 | Die Firma kann sowohl aktiv als auch passiv an Intercompany-Geschäftsprozessen teilnehmen (vgl. Ausprägungen 1 und 2). |