Das interne Dispositionsdatum gibt das Datum an, zu dem das Dispositionsdatum intern für die Zwecke der Unterdeckungsrechnung gewertet wird. Es spielt nur bei Angebotspositionen eine Rolle.
In der Regel wird das interne Dispositionsdatum mit dem (externen) Dispositionsdatum übereinstimmen. Abweichen wird es immer dann, wenn durch die zeitlichen Rahmenbedingungen das Dispositionsdatum nicht mit dem ursprünglichen Bedarfstermin übereinstimmt, zu dem es eigentlich hat erstellt werden sollen.
Ein typisches Beispiel ist der folgende Fall: Eine "morgen" anstehende Unterdeckung soll im Netchange durch einen Beschaffungsvorschlag ausgeglichen werden. Dessen Wiederbeschaffungszeit betrage zwei Wochen (10 Arbeitstage). Der Bedarfstermin für das vorläufige Angebot ist "morgen", sein Dispositionsdatum aber "heute in zwei Wochen", weil aufgrund der zwei Wochen Wiederbeschaffungszeit von der Rückwärtsterminierung in eine Vorwärtsterminierung übergegangen werden muss. Für die Verfügbarkeitsrechnung ist das Dispositionsdatum das relevante Datum, unter dem auch das vorläufige Angebot in der Nettoübersicht zu sehen ist; aber für die Unterdeckungsrechung ist das ursprüngliche Bedarfsdatum das relevante (eben das interen Dispositionsdatum) das relevante, da ja im Rahmen des Möglichen schon eine Beschaffungsmaßnahme getroffen war. Würde dieses Datum im Netchange ignoriert werden, würde unter Umständen für diese Unterdeckung in der nachfolgenden Periode noch einmal ein Vorschlag erstellt werden, der dann aber auch nur wieder auf "heute in zwei Wochen". zum Angebot führen würde ...
Das in den Vorschlag eingestellte interne Dispositionsdatum wird auch in das echte Angebot übernommen und hat dieselbe Funktion. Bei Änderungen des Dispositionsdatums (Lieferdatum) in den einzelnen Anwendungen (im Wesentlichen EKS, PPS) bleibt das interne Dispositionsdatum in der Regel unverändert, wirkt aber in der beschriebenen Weise.
In der Regel wird das interne Dispositionsdatum mit dem (externen) Dispositionsdatum übereinstimmen. Abweichen wird es immer dann, wenn durch die zeitlichen Rahmenbedingungen das Dispositionsdatum nicht mit dem ursprünglichen Bedarfstermin übereinstimmt, zu dem es eigentlich hat erstellt werden sollen.
Ein typisches Beispiel ist der folgende Fall: Eine "morgen" anstehende Unterdeckung soll im Netchange durch einen Beschaffungsvorschlag ausgeglichen werden. Dessen Wiederbeschaffungszeit betrage zwei Wochen (10 Arbeitstage). Der Bedarfstermin für das vorläufige Angebot ist "morgen", sein Dispositionsdatum aber "heute in zwei Wochen", weil aufgrund der zwei Wochen Wiederbeschaffungszeit von der Rückwärtsterminierung in eine Vorwärtsterminierung übergegangen werden muss. Für die Verfügbarkeitsrechnung ist das Dispositionsdatum das relevante Datum, unter dem auch das vorläufige Angebot in der Nettoübersicht zu sehen ist; aber für die Unterdeckungsrechung ist das ursprüngliche Bedarfsdatum das relevante (eben das interen Dispositionsdatum) das relevante, da ja im Rahmen des Möglichen schon eine Beschaffungsmaßnahme getroffen war. Würde dieses Datum im Netchange ignoriert werden, würde unter Umständen für diese Unterdeckung in der nachfolgenden Periode noch einmal ein Vorschlag erstellt werden, der dann aber auch nur wieder auf "heute in zwei Wochen". zum Angebot führen würde ...
Das in den Vorschlag eingestellte interne Dispositionsdatum wird auch in das echte Angebot übernommen und hat dieselbe Funktion. Bei Änderungen des Dispositionsdatums (Lieferdatum) in den einzelnen Anwendungen (im Wesentlichen EKS, PPS) bleibt das interne Dispositionsdatum in der Regel unverändert, wirkt aber in der beschriebenen Weise.