Dieses Kennzeichen steuert, wie die Bezugsgröße in der Planversion abgerechnet wird, d.h., ob eine Abrechnung auf Kostenstelle, Auftrag oder Teileidentifikation möglich ist und nach welchem Abrechnungsverfahren abgerechnet wird.
Die zulässigen Abrechnungsarten sind in der Tabelle FRD371 (Abrechnung der Bezugsgröße) hinterlegt. Handelt es sich um eine statistische Kostenstelle, so ist keine Abrechnung der Bezugsgröße möglich.