Dieser Parameter steuert, ob die Steuer durch eine Skontovereinbarung bereits bei der Rechnungsstellung um den auf den vereinbarten Skonto entfallenden Steuerbetrag reduziert wird.In diesem Fall muss der Prozentsatz für die Steuerrückrechnung auf 0% gesetzt werden, um sicherzustellen, dass bei der Zahlung mit Skonto die Steuer nicht ein weiteres Mal um den Steuerbetrag, der auf den vereinbarten Skontobetrag entfällt, reduziert wird.
Weitere Informationen unter SKRD Detail.