Datum ab welchem ein Umbau für eine Strukturauflösung wirksam sein soll.
Beispiel für Auftragsarchiv:
Es soll das Auftragsarchiv zu einem Datum 01.05.2004 betrachtet werden. Der Auslieferungszustand wurde am 10.03.2004 mit Wirkung zum 10.03.2004 (Systemdatum) festgeschrieben. Es erfolgte eine Umbaudefinition mit Wirkdatum zum 01.04.2004. Da die Umbaudefinition bereits vor dem Betrachtungszeitpunkt (01.05.2004) liegt sind die im Umbau eingearbeiteten Änderungen bei der Strukturauflösung zu berücksichtigen. Bei einer Betrachtung der Struktur vor dem 01.04.2004 darf der Umbau nicht berücksichtigt werden.