Es besteht immer wieder das Problem, dass eine Firma mit abweichendem Kontenrahmen in eine Konsolidierung mit aufgenommen werden soll. Hierfür bedarf es jedoch identischer Sachkontonummern. Die Firma für den Kontenrahmen der Konsolidierung bezeichnet den Mandanten, in dem der für die Konsolidierung maßgebliche Kontenrahmen geführt wird.
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