Mehrere namentlich zusammenhängende Ausprägungen der Lagerplatzkomponente 1 lassen sich zu einem Bereich "von-bis" zusammenfassen.
Die Lagerplatzkomponente 1 "von" gibt dabei die untere Grenze an.
Beispiel: Steht die Lagerplatzkomponente 1 für "Halle", schließt die Angabe von "002" bis "010" die Hallen "005" und "006" ein; die Hallen "001" und "H01" sind nicht dabei. "002" bildet die Lagerplatzkomponente 1 "von".