Wenn ein Rabatt als Kopiervorlage gekennzeichnet ist, dann wird er bei der Angebotskalkulation für jede darunterliegende Position kopiert. Wird eine neue Position erfasst, so werden aus den darüberliegenden Positionen Kopiervorlagen kopiert.

Eine Kopiervorlage selbst wird bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt.

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