Hierbei handelt es sich um den Gesamtwert der umzulegenden absoluten externen Ende-zu-/Abschläge, bezogen auf die jeweilige Belegposition. Dieser wird bei Umlage der Ende-Zu-/Abschläge ermittelt.

Beim Wareneingang erfolgt die Verteilung des anteiligen Zu-/Abschlagswertes auf die einzelnen Teillieferungspositionen nur bis zur Höhe dieses zu verteilenden Wertes.

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