Hierbei handelt es sich um den Gesamtwert der umzulegenden absoluten internen Ende-Zu-/Abschläge, bezogen auf die jeweilige Belegposition. Dieser wird bei Umlage der Ende-Zu-/Abschläge ermittelt.
Beim Wareneingang erfolgt die Verteilung des anteiligen Zu-/Abschlagswertes auf die einzelnen Teillieferungspositionen nur bis zur Höhe dieses zu verteilenden Wertes.