Mit diesem Kennzeichen wird definiert, dass der Endtermin nicht verschoben werden darf.
So kann bei einer Einsatzplanung mit dem Kunden oder einem externen Gesprächspartner dieser Termin (z.B. für die Endabnahme) als verbindlich festgelegt sein. Der Endtermin darf dann im grafischen Personalleitstand nicht geändert werden.
Bei Planungseinträgen mit Bezug zu einem Fertigungsauftrag bedeutet die Fixierung, dass die Fertigungsauftragsterminierung diesen Termin als Endtermin für die Person annehmen soll und nicht verändern darf. In diesem Fall ist eine Verschiebung im grafischen Personalleitstand zulässig.