Hierbei handelt es sich um den Gesamtwert der absoluten externen Positions-Zu-/Abschläge, bezogen auf die jeweilige Belegposition.
Beim Wareneingang erfolgt die Verteilung des anteiligen Zu-/Abschlagswertes auf die einzelnen Teillieferungspositionen nur bis zur Höhe dieses zu verteilenden Wertes.