Über dieses Feld kann ein Steuerschlüssel hinsichtlich §13b(Lieferung steuerfrei, weil Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.) definiert werden:
Wert | Beschreibung |
---|---|
J | steuerfrei nach §13b |
N | nicht steuerfrei nach §13b |
A | Seit 1. Juli 2007 ist in Österreich eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen gültig, welche den Handel mit Alteisen, Schrott, Altpapier und div. anderen Abfallstoffen betrifft. Diese besagt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Abnehmer) übergeht. Auf den Fakturen müssen die eigene UID-Nr, die UID-Nr. des Empfängers und ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld "Reverse Charge - §19 Abs. 1d gem. UStG" enthalten sein. |