Mit dem Kennzeichen wird in der Stücklistenfirma (muss analog der Teilstammfirma sein) gesteuert, ob eine Stückliste in allen Firmen, die diese Stücklistenfirma hinterlegt haben, mit identischen Ständen geführt werden soll oder nicht.
Das Kennzeichen kann nur in der Masterfirma unter der Standardalternative gepflegt werden. Es ist nicht möglich, das Kennzeichen zu ändern, wenn für das gleiche Teil in einer Tochterfirma bereits eine Stückliste existiert.
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