Die Ermittlung des gültigen Steuersatzes ist unter bestimmten Umständen abhängig von der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Bspw. unterliegen in Deutschland Lieferungen von Mobilfunkgeräten der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, sofern die Summe der in Rechnung zu stellenden Entgelte mindestens EUR 5.000,- beträgt.
Diesem Umstand wird in oxaion dadurch Rechnung getragen, dass je Warengruppe FRD176 eine Betragsgrenze hinterlegt werden kann. Bei Erreichen des hinterlegten Betrags wird bei der maschinellen Steuerfindung der im Feld "alternativer Steuerschlüssel" hinterlegte Steuersatz für die Versteuerung herangezogen. Diese Vorgehensweise gilt für Rechnungen, die im Verkauf und im Service geschrieben werden sowie für Eingangsrechnungen, nicht aber für Projektrechnungen, da der Steuersatz dort manuell vorgegeben werden kann. Die Logik gilt zudem nur für Artikelpositionen und nicht für Ende-Konditionen mit eigenem Konto.
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