Dieses Feld wird markiert, wenn eine Differenz zwischen der
  • steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuermeldung und
  • Summe der Bemessungsgrundlagen aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte
vorliegt.
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