Hier werden die kumulierten Nachfragen gehalten, die schon auf einen Entnahmeschein übernommen worden sind.
Diese Angaben werden in der Disposition dazu verwendet, für einen konkreten Termin den Chargenverfallsbestand zu bestimmen, ohne alle zeitlich früher gelegenen auf Entnahmeschein übernommenen Nachfragen explizit bestimmen zu müssen.
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