Es wird immer der errechnete Restbruttoverkaufswert (Bruttoverkaufswert - aller erstellten Vorauszahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen) berücksichtigt. Der Restbruttoverkaufswert wird nur bis 0,00 Euro ausgewiesen. Sind die Vorauszahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen in Summe höher als der Bruttoverkaufswert, wird der offene Bruttoverkaufswert nicht negativ, er wird mit 0,00 Euro dargestellt.
  • Keine Stichwörter