Ein Kostensammler kann entweder als angebotsspezifisch oder allgemein definiert werden. Bei den angebotsspezifischen Kostensammlern werden die angefallenen Kosten bei der Umwandlung des Angebots in einen Auftrag auf diesen umgebucht.

Die Kosten auf einem allgemeinen Kostensammler werden auf die Kostenstelle, welche im Auftrag als Zielkontierung hinterlegt wurde, umgebucht und können als Gemeinkosten verrechnet werden.

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