In der tschechischen Kontrollmeldung sind zu meldende Rechnungen für spezielle Produkte mit ihrem, im offiziellen Verzeichnis zugeordneten Produktcode, zu versehen. Dies ist insbesondere bei der Definition der Warengruppe im Artikel für die Steuerfindung zu beachten. Dieser Code darf nur angegeben werden, wenn die Art des Geschäfts A1 oder B1 ist.

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