In der Tschechischen Republik besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen den Steuerbetrag zu reduzieren, wenn es um Forderungen gegenüber Schuldnern im Insolvenzverfahren geht. Buchhalterisch ist dafür ein separater entsprechend markierter Steuerschlüssel erforderlich für den Ausweis solcher Transaktionen in der Kontrollmeldung. Dies sind Steuerschlüssel mit Art des Geschäfts "A4" oder "B2".

Gültige Werte:

WertBeschreibung
NeinEs handelt sich nicht um eine Korrektur von uneinbringlichen Forderungen
§44 UStGDies ist eine Berichtigung gemäß § 44 UStG in der Fassung vom 31. März 2019
§46 ZDPHEs handelt sich um eine Korrektur nach § 46 ff. ZDPH bei Art des Geschäfts "A4" bzw. §74a ZDPH bei Art des Geschäfts "B2"
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