Hier wird festgelegt wie der Arbeitsplan und die Stückliste zu einem Artikel verwaltet werden kann:

Die Verwaltung von Arbeitsplan und Stückliste ist nur über die gemeinsame Verwaltung Arbeitspläne / Stücklisten verwalten (PU11090) zulässig.

Die Verwaltung von Arbeitsplan und Stückliste ist nur über die getrennten Programmen Arbeitspläne (PA11090) und Stücklisten (PS11090) zulässig. 

Bei einer gemeinsamen Verwaltung werden folgende Daten synchron gehalten:

  • Kopfdaten
  • Alternative
  • Änderungshistorie

Voraussetzungen für die Aktivierung:

  • Referenzarbeitsplan und -stückliste inkl. Alternativen müssen übereinstimmten
  • Die Kennzeichen "Dokumentationspflicht Arbeitsplan" und "Dokumentationspflicht Stückliste" müssen übereinstimmen
  • Die Freigabekennzeichen für Stückliste und Arbeitsplan müssen übereinstimmen
  • Es dürfen keine Änderungsindizes in der ggf. bestehenden Stückliste und dem ggf. bestehenden Arbeitsplan existieren
  • Keine Stichwörter