Hier wird festgelegt wie der Arbeitsplan und die Stückliste zu einem Artikel verwaltet werden kann:
Die Verwaltung von Arbeitsplan und Stückliste ist nur über die gemeinsame Verwaltung Arbeitspläne / Stücklisten verwalten (PU11090) zulässig. | |
Die Verwaltung von Arbeitsplan und Stückliste ist nur über die getrennten Programmen Arbeitspläne (PA11090) und Stücklisten (PS11090) zulässig. |
Bei einer gemeinsamen Verwaltung werden folgende Daten synchron gehalten:
- Kopfdaten
- Alternative
- Änderungshistorie
Voraussetzungen für die Aktivierung:
- Referenzarbeitsplan und -stückliste inkl. Alternativen müssen übereinstimmten
- Die Kennzeichen "Dokumentationspflicht Arbeitsplan" und "Dokumentationspflicht Stückliste" müssen übereinstimmen
- Die Freigabekennzeichen für Stückliste und Arbeitsplan müssen übereinstimmen
- Es dürfen keine Änderungsindizes in der ggf. bestehenden Stückliste und dem ggf. bestehenden Arbeitsplan existieren