Für die obligatorische Sichtprüfung, die auch für Dunkelbuchungen verpflichtend ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Bevor eine Rechnung der OCR-Erkennung zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Klassifizierung dem System noch nicht bekannt.
  2. Nach der OCR-Erkennung, wenn dem System die Klassifizierung bekannt ist.

Das Feld steuert, ob eine Dunkelbuchung durchgeführt werden soll oder nicht. 

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Es wird eine Dunkelbuchung durchgeführt, wenn alle erforderlichen Daten zur Verfügung stehen und die implizite Rechnungsprüfung erfolgreich war. Der Beleg wird für die Übergabe an die Finanzbuchhaltung freigegeben. Die obligatorische Sichtprüfung der Rechnung muss vor dem Scannen der Rechnung erfolgen. 
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Es wird keine Dunkelbuchung durchgeführt. Die Rechnung wird zur inhaltlichen Prüfung bereitgestellt.  


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