Kennzeichnet eine Packvorschriftsposition, ob diese bei einem EDI-Datenexport des Lieferscheins berücksichtigt werden soll. Nicht alle ggf. als Füllmaterial verwendeten Packmittel müssen bspw. beim VDA-4913 als eigene Satzart an den Lieferscheinempfänger übermittelt werden. (besonders Einwegpackmittel)

Die Kennzeichnung betrifft aktuell ausschließlich die sogenannten Ladehilfsmittelpositionen (Deckel, Zwischenlagen, ...) in einer Packvorschrift bzw. den daraus generierten Verpackungspositionen, um beim EDI-Export keine eigentlichen Verpackungsebenen zu überspringen.

Werden Ladehilfsmittelpositionen nicht für den EDI-Export gekennzeichnet, so stimmt ggf. das übermittelte Gesamtgewicht der Verpackung nicht mit den übermittelten Einzelgewichten der Verpackungspositionen überein, was ggf. beim Empfänger zu Prüffehlern beim Einlesen der empfangenen Lieferscheinnachricht führen kann.

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