Dieses Kennzeichen bei einem Land zeigt an, ob es präferenzberechtigt ist – also über ein eigenständiges Präferenzabkommen mit der EU verfügt (beispielsweise als Mitglied der EFTA, European Free Trade Association), auch wenn es selbst kein Mitgliedstaat der EU ist.

Land ist präferenzberechtigt (EFTA-Mitglied oder gleichwertiges Präferenzabkommen mit der EU)

Land ist in diesem Sinne nicht präferenzberechtigt (Standardwert)

Wirkung auf Lieferantenerklärungen: Ist dieses Kennzeichen gesetzt, akzeptiert das System das Land als Herkunftsland in Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft, auch wenn es kein EU-Mitgliedstaat ist.

Wirkung auf die Ausfuhranmeldung: Länder mit gesetztem Kennzeichen werden bei der automatischen Ermittlung der Ausfuhranmeldungsart wie EU-Lieferungen behandelt (vereinfachtes Verfahren, keine gesonderte Ausfuhranmeldung erforderlich), sofern sie nicht bereits EU-Mitgliedstaat sind.

Die EU-Mitgliedschaft wird über das separate Kennzeichen "Mitglied der EU" gesteuert. Für EU-Mitgliedstaaten hat dieses Kennzeichen keine zusätzliche Wirkung.

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