Dieses Kennzeichen bei einem Land zeigt an, ob es präferenzberechtigt ist – also über ein eigenständiges Präferenzabkommen mit der EU verfügt (beispielsweise als Mitglied der EFTA, European Free Trade Association), auch wenn es selbst kein Mitgliedstaat der EU ist.
| Land ist präferenzberechtigt (EFTA-Mitglied oder gleichwertiges Präferenzabkommen mit der EU) | |
| Land ist in diesem Sinne nicht präferenzberechtigt (Standardwert) |
Wirkung auf Lieferantenerklärungen: Ist dieses Kennzeichen gesetzt, akzeptiert das System das Land als Herkunftsland in Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft, auch wenn es kein EU-Mitgliedstaat ist.
Wirkung auf die Ausfuhranmeldung: Länder mit gesetztem Kennzeichen werden bei der automatischen Ermittlung der Ausfuhranmeldungsart wie EU-Lieferungen behandelt (vereinfachtes Verfahren, keine gesonderte Ausfuhranmeldung erforderlich), sofern sie nicht bereits EU-Mitgliedstaat sind.
Die EU-Mitgliedschaft wird über das separate Kennzeichen "Mitglied der EU" gesteuert. Für EU-Mitgliedstaaten hat dieses Kennzeichen keine zusätzliche Wirkung.