Kurs der Währung zum Bilanzstichtag zur Umrechnung der Bilanzkonten. Hat ein operativer Mandant eine von der Berichtswährung abweichende Hauswährung, so werden bei der Konsolidierung die Salden des operativen Mandanten entsprechend dem im Konsolidierungsmandant zum Wirtschaftsjahresende hinterlegten Stichtags- bzw. Durchschnittskurs umgerechnet. Mit dem Stichtagskurs werden die Bilanzkonten bewertet.
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