Der Residenzzweck bezeichnet den Grund, auf dessen Basis eine Information/Beleg/Datum aufzubewaren ist.

Beispiel: Eine Rechnung muss nach deutschen Steuerrecht 10 Jahre aufgewahrt werden. Der Residenzzweck wäre die "Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht" (die Residenzzeit wäre 10 Jahre; siehe Referenzfeld DSRY)

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