Die Residenzzeit bezeichnet die Anzahl der Jahre, die eine Information/Beleg/Datum aufzubewaren ist.
Beispiel: Eine Rechnung muss nach deutschen Steuerrecht 10 Jahre aufgewahrt werden. Die Residenzzeit wäre 10 Jahre (Der Residenzzweck wäre die "Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht"; siehe Referenzfeld DSRZ)