Kurs zur Umrechnung der G&V-Konten. Dies ist der durchschnittliche Kurs einer Währung über einen Zeitraum. Hat ein operativer Mandant eine von der Berichtswährung abweichende Hauswährung, so werden bei der Konsolidierung die Salden des operativen Mandanten entsprechend dem im Konsolidierungsmandant zum Wirtschaftsjahresende hinterlegten Stichtags- bzw. Durchschnittskurs umgerechnet. 

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