Der Meldestatus gibt Auskunft darüber, welche Meldung für eine Forderung bzw. Wechsel erfolgt ist.

Die Meldestatis bedeuten dabei im Einzelnen:

1

Erste Meldung KZÜ/Überfälligkeit

Es liegt eine Kreditzielüberschreitung vor bzw. der Posten ist überfällig und die Forderung bzw. der Wechsel wurde an den Kreditversicherer erstmalig gemeldet.

2

Zweite Meldung KZÜ/Überfälligkeit

Es liegt eine Kreditzielüberschreitung vor bzw. der Posten ist überfällig und es ist eine Wiederholungsmeldung erforderlich. Die Forderung bzw. der Wechsel wurde daher zum zweiten Mal gemeldet.

3

Dritte Meldung KZÜ/Überfälligkeit

Es liegt eine Kreditzielüberschreitung vor bzw. der Posten ist überfällig es ist eine zweite Wiederholungsmeldung erforderlich. Die Forderung bzw. der Wechsel wurde daher zum dritten Mal gemeldet.

A

Ausschluss

Die Ausschlussfrist ist überschritten. Als Folge tritt für diesen Kunden der Risikoauschluss durch den Kreditversicherer in Krafft und es werden keine weiteren Posten versichert. Der Risikoausschluss kann automatisch mit der Fristüberschreitung erfolgen oder wird nach der Meldung durch den Kreditversicherer explizit mitgeteilt. Sobald ein Auschlussposten beglichen wird und keine weiteren Ausschlussposten für den Kunden vorliegen, ist die Versicherung von Forderungen und Wechseln wieder möglich.

Die Ausschlussfrist entspricht der KZÜ-/Überfälligkeitsfrist, wenn im Mantelvertrag zur Kreditversicherung keine Auschlussfrist angegeben ist. In diesem Fall erhalten die Forderungen auch nicht den Status "A" sondern verbleiben vielmehr auf "1" (das Vorliegen einer KZÜ/Überfälligkeit bedeutet unter dieser Konstellation dann gleichzeitig das Erreichen der Ausschlussfrist).

Zeigt der Kreditversicherer den Ausschluss explizit an, so darf im Mantelvertrag zur Kreditversicherung, Programm Kreditversicherungen (FK10390) der Parameter "maschinelle Sperre Versicherung neuer Posten" (Lasche "Allgemeine Vertragsdaten") nicht ausgewählt werden und die Kennzeichnung der Posten muss manuell durchgeführt werden.

S

Nichtzahlungsmeldung/Inkasso (Meldung PD)

Der Nichtzahlungstatbestand liegt vor. Für solche Posten ist die Schadensanzeige bzw. die Meldung des Protrated Default durchzuführen.

T

Schadensmeldung (Eintritt PD)

Der Protracted Default bzw. der Schadensfall ist eingetreten. Nach der Schadensanzeige bzw. Meldung des PD (Status "S") tritt eine Wartefrist in Krafft, mit deren Erreichen der Schaden gemeldet und der Versicherungsfall festgestellt ist. Die Entschädigung selbst erfolgt nach Feststellung des Versicherungsfalls dann innerhalb einer Entschädigungsfrist (üblicherweise 30 Tage).

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