Formeln für die Preisberechnung dienen im Anwendungsgebiet "Sonderabnehmer" an verschiedenen Stellen zur einfacheren Erfassung von Berechnungsvorschriften.
Neben den üblichen Rechenarten
+ | Addition |
- | Subtraktion |
* | Multiplikation |
/ | Division |
sind je nach Ort des Auftretens der Formel noch weitere Operationen und Platzhalter möglich:
#MIT(Argument1 + ... + Argument n) | Bildet den Mittelwert aus den Ergebnissen der Argumente 1 ... n, die wieder Formeln sein können. (In Referenzwertformeln). |
#NOT(xx) | Bezeichnet die Notierung mit Notierungsort "xx". Die Notierungsart "aa" geht aus der Umgebung, in der die Formel auftritt, hervor. Bei Berechnung wird die Notierung mit dem Notierungskopf "aaxx" angesprochen. Notierungsangaben beziehen sich immer auf Notierungen aus der Firma für Notierungen. (In Referenzwertformeln) Wird bei der Formel zur Referenzwertberechnung eine Abfrage der Form IF #NOT(xx) >,,= "Wert" vorgenommen, so ist zu beachten, dass die im Referenzzeitraum angegebenen Monate vor der Berechnung des Mittelwertes jeweils einzeln auf die Bedingung überprüft werden und nicht erst der Mittelwert, der sich aus den Einzelmonaten ergibt. |
#REF(xxx) | Bezeichnet den Wert des Referenzwertes "xxx". Der jeweils gültige Monat wird bei der Preisberechnung automatisch bestimmt. Referenzwertangaben beziehen sich immer auf Referenzwerte aus der Firma für Referenzwerte. (In Formeln für Preisgleitklauseln, Ersatzarbeitspreise und Niedrigpreisregelungen). |
&PG1, &PG2 | Erster und zweiter Teil der betreffenden Preisgleitklausel. (In Formeln für Preisgestaltungen). |
&AP1, &AP2 | Basisarbeitspreis 1 und 2 (Gas). (In Formeln für Preisgestaltungen für Arbeit). |
&HT0, &NT0 | Basisarbeitspreise für HT- und NT-Preise (Strom). (In Formeln für Preisgestaltungen für Strom). |
&LP0, &GP0 | Basis-Leistungs- und -Grundpreis. (In Formeln für die jeweiligen Preisgestaltungen). |
&VP0 | Basispreis für die angegebene Verbrauchsgröße. (In Formel für die Preisgestaltung bei Angabe einer Verbrauchsgröße). |
&LPA | Leistungspreisabhängiger Anteil Dieser entsteht durch Division des Leistungspreises durch den Benutzungsstrukturwert und wird mit 100 multipliziert (kann in Formeln für Ersatzarbeitspreise und Niedrigpreisregelungen verwendet werden). Der leistungspreisabhängige Anteil wird nur dann in der entsprechenden Preisgestaltung berücksichtigt, wenn diese sowohl einen Arbeits-, als auch ein Leistungspreiskomponente enthält. |