In einem aktiv chaotisch geführten Lagerort ist über die Zuordnung Lagerhilfsmitteltyp/Fachtyp festgelegt, welche Lagerhilfsmittel auf welche Lagerplätze gestellt werden dürfen. Hierbei gilt prinzipiell die Regel, dass nur solche Zuordnungen getroffen werden können, bei denen die Längenangaben des Lagerhilfsmitteltyps die des Fachtyps nicht überschreiten (d.h. ein Lagerhilfsmittel muss stets von einem Lagerplatz hinsichtlich Länge, Breite und Höhe ganz aufgenommen werden können).

Bei speziellen Lagerkonstruktionen kann es auch möglich sein, Lagerhilfsmittel einzulagern, die aufgrund ihrer Länge mit einem Platz nicht auskommen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn zwei benachbarte Lagerplätze im Prinzip eine Lagerfläche darstellen, da die Böden gleiches Niveau haben und keine Querstreben existieren, die ein Überlagern verhinderten.Als rechter Nachbar eines vorgegebenen Lagerplatzes, der gegebenenfalls im Rahmen einer Überlängenlagerung vom System herangezogen würde, gilt der Lagerplatz, der dem Vorgegebenen lexikografisch als Nächstes folgt:


Beispiel:

Ausschnitt aus der Lagerabbilddatei in lexikografisch aufsteigender Reihenfolge (auf der linken Seite werden nur geradzahlige Spaltennummern vergeben):

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001 02 L 005 006

001 02 L 005 008

001 02 L 005 010

001 02 L 005 012

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Vorgegebener Lagerplatz: 001 02 L 005 010

Rechter Nachbar: 001 02 L 005 012 


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