Definition
Werden einem Lieferanten Artikel (z. B. Rohmaterialien) zugesendet, die er zur Herstellung des bestellten Produkts verwenden soll, erfolgt dies über die Nutzung der Funktion Beistellung.
Beistellungen im Bestellwesen
Zu einer Bestellung einer Firma an einen Lieferanten kann die bestellende Firma Rohmaterial, Halbzeuge oder Bauteile beistellen, die dann vom Lieferanten z. B. in Form eines Werkvertrages zum fertigen Produkt verarbeitet werden.
Typisch hierbei ist die kostenlose Beistellung. Bei der kostenlosen Beistellung erhält der Lieferant keine Rechnung für das beigestellte Material, sondern die bestellende Firma verbucht den Materialfluss intern. Bei der kostenpflichtigen Beistellung hingegen kauft der Lieferant z. B. das Halbzeug bei der bestellenden Firma zu einem festgelegten Preis, der dann in die Kalkulation des Verkaufspreises des Lieferanten an den Bestellenden einfließt.
Beistellungen können danach unterschieden werden, in welcher Form sie zum Besteller zurückgelangen.
- Der beigestellte Artikel gelangt nicht in seiner Form separierbar zurück. Beispiel: eine beigestellte Farbe.
- Der beigestellte Artikel gelangt in veränderter Form zurück. Beispiel: Auswärtsvergabe einer Oberflächenbearbeitung.
- Der beigestellte Artikel gelangt in unveränderter Form zurück. Beispiel: Beigabe eines Werkzeugs, einer Vorrichtung, eines Messmittels.
Beistellungen im Projektgeschäft
Unter Beistellungen werden hier allgemein Leistungen bezeichnet, die vom Auftraggeber geliefert und für den eigenen Auftrag verwendet, verarbeitet oder integriert werden.
Typische Beispiele für Beistellungen im Projektgeschäft sind:
- Dokumente,
- Testdaten,
- Bereitstellung von Rechenzeit auf Anlagen des Auftraggebers,
- Bereitstellung von Flächen zur Nutzung,
- Lizenzen,
- spezielle Testgeräte.