Über den Vertrieb werden verpackte Artikel bzw. Artikel mit einer Packvorschrift veräußert. Hierbei ist zu beachten, dass eine Auslieferung nur über den Entnahmeschein 5.1 möglich ist. Bei bereits mit Packmittel auf Lager geführten Artikeln (bmP) kann man auf Ebene des Entnahmescheins die verwendeten Packmittel zur Ansicht bringen. Handelt es sich um Ware, die erst mit der Auslieferung verpackt werden, so ist der Entnahmeschein die richtige Stelle, dies über das Kontextmenü zu realisieren.

Auch gemischte Aufträge (einige Artikel werden mit Packmitteln auf Lager geführt, einige nicht) sind auf dieselbe Weise abbildbar.

  • Keine Stichwörter