Beschreibung
Ausgangssituation
Im oxaion-Standard gibt es eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummern-Prüfung, diese ist aber auf Deutschland ausgerichtet.
Anforderung
Anforderung ist, dass anstelle der vorhandenen Umsatzsteueridentifikationsnummern-Prüfung ein Webservice des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgerufen wird.
Lösung
Es gibt die Möglichkeit, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entweder direkt aus dem Geschäftspartner heraus zu initiieren oder über ein entsprechendes Batchprogramm für einen ganzen Bereich oder alle Adressen.
Dabei wird über einen neuen Toolserver-Service ein Webservice des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgerufen. Dabei wird eine Umsatzsteuer-Identifikation übergeben.
Zurück kommt ein Code der aussagt, ob die Nummer gültig ist oder nicht. Zusätzlich werden, wenn die UID gültig ist, die Adressdaten mit geliefert, die beim BMF für diese Nummer hinterlegt sind. Diese Adressdaten werden mit denen in oxaion abgeglichen.
Folgende Statuswerte sind möglich:
Außerdem wird in der Ablage des Geschäftspartners ein entsprechendes Prüfprotokoll mit den Details abgelegt.
Im Prüfprotokoll findet man im Falle einer abweichenden Adresse (Status 04) auch einen Hinweis und die beim BMF hinterlegte Adresse für die überprüfte UID.
Voraussetzung
Es sind keine dedizierten Systemvoraussetzungen notwendig. Die Funktion kann in oxaion business solution ab Release 7.1 und alle oxaion open Release adaptiert werden.
Restriktionen
- Nur für Österreich anwendbar
Konfiguration
In Kurzform
Standard
- Ausrichtung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern-Prüfung (UID-Prüfung) auf Deutschland
CAPS
- Webservice des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird zur UID-Prüfung in Österreich aufgerufen
- Prüfung der Umsatzsteueridentifikation. Wahlweise für eine Adresse, einen Bereich oder alle Adressen
- Übergabe der UID via Toolserver-Service
- Prüfung der Korrektheit und zusätzlich Übereinstimmung von Adressdaten beim BMF und in oxaion
- Ablage eines entsprechenden Prüfprotokolls im Geschäftspartner
Restriktionen
Nur für Österreich anwendbar




