Beschreibung
Ausgangssituation
Im oxaion-Standard kann man die Berechtigung zur Verwaltung von Ausprägungen von Sachmerkmalen im Teilestamm nur pauschal vergeben oder entziehen.
Anforderung
Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, pro Sachmerkmal eine Berechtigung hinterlegen zu können, um die Verwaltung der Ausprägungen Abteilungen/Sachbearbeitern zu vergeben oder entziehen. So sollen z.B. Einkaufssachbearbeiter keine Sachmerkmale für andere Anwendungen verwalten können.
Lösung
In der Tabelle FRDBOB „Berechtigungsobjekte“ wird ein neues Berechtigungsobjekt TLSTSMMA hinterlegt.
In der Berechtigungsverwaltung wird unter diesem Berechtigungsobjekt dann hinterlegt, wer Ausprägungen zu einem Sachmerkmal im Teilestamm pflegen darf oder nicht.
Bei der Verwaltung der Sachmerkmale im Teilestamm wird dann die Berechtigung des Sachbearbeiters geprüft, in diesem Beispiel ist der Sachbearbeiter für das Sachmerkmal ROHS nicht berechtigt, die Ausprägungen zu verwalten.
Voraussetzung
Es sind keine dedizierten Systemvoraussetzungen notwendig. Die Funktion kann in oxaion business solution ab Release 7.1 und alle oxaion open Release adaptiert werden..
Restriktionen
Es muss gewährleistet sein, dass die Teilestammerfassung muss von einer Person durchgeführt wird, die für alle Sachmerkmale berechtigt ist…
Konfiguration
FRDBOB
In der Tabelle FRDBOB „Berechtigungsobjekte“ ist ein neues Berechtigungsobjekt TLSTSMMA zu hinterlegen.
Achtung: Die Tabelle lässt keine Neueinträge zu. Von daher über TB10100R erst das Tabellenprüfprogramm heraus nehmen, Tabelleneintrag vornehmen und dann das Tabellenprüfprogramm wieder einsetzen.
Berechtigungen
Im Programm „Berechtigungen verwalten“ ist pro Sachmerkmal die Berechtigung zu hinterlegen, z.B. allen die Berechtigung für eine Sachmerkmal entziehen und dann bestimmten Benutzern oder Gruppen die Berechtigung für dieses Sachmerkmal vergeben.
In Kurzform
Standard
Möglichkeit der Verwaltung von Ausprägungen zu Sachmerkmalen im Teilestamm pauschal zu erlauben oder zu entziehen.
CAPS
Möglichkeit die Verwaltung der Ausprägungen pro Sachmerkmal vergeben zu können.
- Hinterlegung eines neuen Berechtigungsobjektes
- Hier wird die Verwaltbarkeit der Ausprägungen für ein Sachmerkmal pro Sachbearbeiter (-gruppe) hinterlegt
- Für nicht hinterlegte Berechtigungen ist eine Verwaltung der Sachmerkmalsausprägungen immer zulässig
- Im Teilestamm bei Verwaltung der Sachmerkmale greift dann die Berechtigungsprüfung.
Restriktionen
Teilestammerfassung muss von einer Person durchgeführt werden, die für alle Sachmerkmale berechtigt ist




