Definition 

Zu einer innergemeinschaftlichen Verbringung kommt es, wenn

  • ein Unternehmer einen Gegenstand seines Unternehmens aus einem Staat des EU-Gebietes in einen anderen Staat des EU-Gebietes befördert oder versendet und
  • dieser Gegenstand auch in dem anderen EU-Staat dann zu seiner Verfügung steht und
  • der Gegenstand im Bestimmungsland nicht nur vorübergehend verwendet wird

Es liegt eine Verbringung vor, wenn zwischen einem inländischen Unternehmensteil und einem Unternehmensteil im EU-Ausland ein Wirtschaftsgut überführt wird. Einzelne Unternehmensteile, die in der Summe ein einheitliches ganzes Unternehmen bilden, sind zum Beispiel Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten.

Beim abführenden Unternehmensteil wird der Gegenstand wie eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und beim entgegen nehmenden Unternehmensteil wie ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt. Der Erwerber hat die Erwerbsumsatzsteuer abzuführen, kann diese aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehen, sofern er im Bestimmungsland vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Keine innergemeinschaftliche Verbringung liegt vor, wenn der Gegenstand nur aufgrund einer vorübergehenden Verwendung im anderen EU-Staat verweilt (-> in Produktion eingeht).

Die Regelung greift bei Sonstigen Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (d.h. Dienstleistungen) nicht.

Anmerkung:

Nach 14a.1 Umsatzsteueranwendungserlass greift die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über steuerfreie Lieferungen bei innergemeinschaftlichen Verbringungen nicht. Der inländische Unternehmensteil muss aber für den ausländischen Unternehmensteil einen Beleg ausstellen, in dem die verbrachten Gegenstände aufgeführt sind, und der die Bemessungsgrundlagen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des inländischen und des ausländischen Unternehmensteils enthält, eine sogenannte Proforma-Rechnung. Das vorliegende Konzept umfasst keine Belegerstellung für die innergemeinschaftliche Verbringung in diesem Sinn. Die Proforma-Rechnung in diesem Fall unterliegt nicht den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Voraussetzungen

Tabelle VRLIGV (Innergemeinschaftliche Verbringung)

Im Lagerort (US16600) sind die Steuernummer, Umsatzsteuer-ID-Nr. sowie die Angaben zur Innergemeinschaftlichen Verbringung (Erwerbsteuer-, Umsatzsteuerschlüssel sowie Umsatz- und Gegenkonto) zu pflegen.

Bei der Buchung der Materialbewegungen werden Einzelnachweise "geschrieben", wenn der Lagerorte des Umlagerungsbelegs entsprechend eingerichtet ist. 

Ablauf

Schritt 1

Buchung des Lagerbeleges (z.B. Verbringung von Deutschland nach Österreich)


Schritt 2

Abruf Verbringung Innergemeinschaftliche Verbringungen buchen (FB52700) für das abgebende Lager (z.B. Deutschland)  


Schritt 3

Abruf Erwerb Innergemeinschaftliche Verbringungen buchen (FB52700) für das empfangende Lager (z.B. Österreich) 

Meldungen

Anmerkung:

Die Verbringung erfordert keine entsprechend gekennzeichneten Steuerschlüssel (Felder "Zusammenfasse Meldung" und "Umsatzsteuer-Ident-Nr." müssen nicht markiert sein) 

INTRSTAT

Berücksichtigung innergemeinschaftlicher Verbringungen bei der Intrastat

Über INTRASTAT-Daten prüfen/übernehmen (US45000) unter Markierung von "Innergemeinschaftliche Verbringung" werden die Daten abgerufen. Es werden für die Verbringung zwei Listen, die Eingangsmeldung und die Versendungsmeldung erstellt. Bei der Auswahl für den Echtlauf werden Meldesätze erzeugt. 

Die Einzelnachweise können im LBS-Auskunftssystem unter der Folgemaske "Buchungsbelege Innergemeinschaftliche Verbringung" (LB31018) angezeigt werden.

Beim abführenden Unternehmensteil ist die Versendung im Rahmen der Intrastat-Meldung im Versendungsmitgliedsstaat zu melden.

Beim entgegennehmenden Unternehmensteil ist der Eingang im Rahmen der Intrastat-Meldung im Bestimmungsmitgliedsstaat zu melden.

Zusammenfassende Meldung 

Über Zusammenfassende Meldung abrufen (FB55000) erfolgt zusätzlich die Ausgabe der Liste "Zusammenfassende Meldung innergemeinschaftliche Verbringung - Debitoren und Kreditoren".

Abruf Zusammenfassende Meldung debitorisch

Der debitorischen Abruf muss mit der UIDN des abgebenden Lagers erfolgen (in der Unternehmenspraxis wird diese wohl der UIDN des Mandanten entsprechen), z.B. dem deutschen Lager.

Abruf Zusammenfassende Meldung kreditorisch

Der debitorischen Abruf muss mit der UIDN des aufnehmenden Lagers erfolgen z.B. des ausländischen Lager.

Umsatzsteuermeldung

Damit die Verbringung in der Umsatzsteuermeldung ausgewiesen wird, müssen zuvor über Innergemeinschaftliche Verbringungen buchen (FB52700) die Daten bereitgestellt werden. Es werden maschinell zwei Belege gebucht: ein Beleg für die Meldung der Erwerbsteuer des empfangenen Lagers und ein Beleg für die Meldung der Umsatzsteuer des ausgehenden Lagers. Diese Buchungen sind Buchungen analog zu den Buchungen zur Erwerbsteuer bzw. Reverse Charge. Die Kontierung des Erwerbsteuerbelegs erfolgt aus dem im Lagerort hinterlegtem Erwerbsteuerschlüssel. Die Kontierung des Umsatzsteuerbelegs wird im Lagerort angeben.

Die Buchungsdaten (Übergabedatum und Belegnummer) sind im Einzelnachweis dokumentiert. 

In der Umsatzsteuermeldung werden die Verbringung (Umsatz) und der Innergemeinschaftliche Erwerb ausgewiesen. 


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