Die REACH-Kennzeichnung steht für "Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals".
Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Das Feld wird im Artikelstamm gepflegt und hat aktuell 3 Ausprägungen.
Ausprägung | Beschreibung |
---|---|
REACH nicht zutreffend | Der Artikel fällt nicht unter die REACH-Richtlinien. (Standard bei Neuanlage, wenn nicht über die Artikelgruppe anderweitig vordefiniert) |
REACH-Konform | Der Artikel erfüllt die REACH-Richtlinien und ist somit REACH-Konform. |
nicht REACH-Konform | Der Artikel erfüllt nicht die REACH-Richtlinien und ist somit nicht REACH-Konform. |
Über die Artikelgruppen in Kombination mit der FRD362 (Kopierinfos UTLSTP-Felder) kann eine Vorbelegung der REACH-Konformität definiert werden, so dass bei Neuanlage eines Artikels das Feld nicht stets individuell gesetzt werden muss.
Überscheitet ein zugeordneter Stoff die Grenzwerte, ist der Artikel als "nicht REACH-Konform" zu kennzeichnen. In den anderen Kombinationen wird jeweils eine Hinweismeldung ausgegeben, also wenn:
- Kein zugeordneter Stoff hat Über Grenzwert markiert und Artikel ist als "nicht REACH-Konform" gekennzeichnet.
- Ein zugeordneter Stoff hat Über Grenzwert markiert und Artikel ist als "REACH-Konform" oder "REACH nicht zutreffend" gekennzeichnet.