Die REACH-Kennzeichnung steht für "Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals". 

Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.


Das Feld wird im Artikelstamm gepflegt und hat aktuell 3 Ausprägungen.

AusprägungBeschreibung

REACH nicht zutreffend

Der Artikel fällt nicht unter die REACH-Richtlinien. (Standard bei Neuanlage, wenn nicht über die Artikelgruppe anderweitig vordefiniert)

REACH-Konform

Der Artikel erfüllt die REACH-Richtlinien und ist somit REACH-Konform.

nicht REACH-Konform

Der Artikel erfüllt nicht die REACH-Richtlinien und ist somit nicht REACH-Konform.

Über die Artikelgruppen in Kombination mit der FRD362 (Kopierinfos UTLSTP-Felder) kann eine Vorbelegung der REACH-Konformität definiert werden, so dass bei Neuanlage eines Artikels das Feld nicht stets individuell gesetzt werden muss.


Überscheitet ein zugeordneter Stoff die Grenzwerte, ist der Artikel als "nicht REACH-Konform" zu kennzeichnen. In den anderen Kombinationen wird jeweils eine Hinweismeldung ausgegeben, also wenn:

  • Kein zugeordneter Stoff hat Über Grenzwert markiert und Artikel ist als "nicht REACH-Konform" gekennzeichnet.
  • Ein zugeordneter Stoff hat Über Grenzwert markiert und Artikel ist als "REACH-Konform" oder "REACH nicht zutreffend" gekennzeichnet.
  • Keine Stichwörter