Zu deklarierende Stoffe (REACH)

Die zu deklarierenden Stoffe können in diesem Programm manuell erfasst oder per Excel importiert werden (bspw. aus der offiziellen ECHA-Auflistung).  

Später können die zu deklarierenden Stoffe den Artikeln zugeordnet und hinsichtlich einer ggf. vorhandenen Grenzwertüberschreitung markiert werden.

Felder

Angaben zum Stoff

FeldbezeichnungErklärung
EG-Nummer
Hier wird die EG-Nummer von dem zu deklarierenden Stoff angegeben. Die EG-Nummer ist der numerische Identifikator für Stoffe im EG-Verzeichnis.

In der REACH-Verordnung ist das EG-Verzeichnis nicht rechtsverbindlich definiert. Das EG-Verzeichnis besteht aus den unabhängigen rechtsverbindlichen Stoffverzeichnissen

  • EINECS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances),
  • ELINCS (European LIst of Notified Chemical Substances) und
  • NLP (No-Longer Polymers)

aus dem früheren EU-Rechtsnamen für Chemikalien.

CAS-Nummer
Hier wird die CAS-Nummer von dem zu deklarierenden Stoff angegeben.

Die CAS-Nummer (engl. Chemical Abstracts Service Registry Number) definiert einen chemischen Stoff eindeutig und gilt international.

Die CAS-Nummer wird auch als CAS-Registrierungs- oder Registernummer bezeichnet.

Stoffname
Hier wird der Name des zu deklarierenden Stoffes angegeben. Laut Artikel 3 Absatz 1 der REACH-Verordnung und laut Artikel 2 Absatz 7 der CLP-Verordnung, ist ein Stoff wie folgt definiert:

"Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können."

Datum
Hier wird das Datum der Aufnahme von dem zu deklarierenden Stoff angegeben.

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