Hier wird der Name des zu deklarierenden Stoffes angegeben. Laut Artikel 3 Absatz 1 der REACH-Verordnung und laut Artikel 2 Absatz 7 der CLP-Verordnung, ist ein Stoff wie folgt definiert:

"Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können."

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