Hier wird angegeben, welche Tabellen ein Anwender verwalten darf. In der Satzartentabelle ist jeder Tabelle eine Bewertungskennziffer zugeordnet, die zwischen 1 und 9 liegen kann. Ein Sachbearbeiter darf nur dann eine Tabelle verändern, wenn seine ihm hier zugeordnete Berechtigungsstufe größer oder gleich der Kennziffer dieser Tabelle ist.

Wird hier die Berechtigungsstufe 0 vergeben, so darf der Sachbearbeiter keine Tabelle verwalten. Zum Verwalten der Satzartentabelle ist die Berechtigungsstufe 9 erforderlich.


Zurzeit existieren folgende Ausprägungen:

WertBeschreibung
1Reine Plausibilität, keine Steuerung, keine Veränderung von Datenbeständen.
2Steuerungsfunktion ohne Datenveränderung
3Steuerungsfunktion mit Datenveränderung
4Steuerungsfunktion mit abhängigen Tabellen
5Komplexe Steuerungen. Die Änderung von Tabellen, welche mit 5 klassifiziert sind, setzt genauere Systemkenntnisse voraus.
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