Kontoinhaber (Name/Bezeichnung Bankkonto)
Der Kontoinhaber versteht sich als die Bezeichnung/Name einer Person oder Firma eines Bankkontos, der durch die jeweilige Bank einem dort geführten, spezifischen Konto zugeordnet wird.
Der Inhaber eines Kontos kann individuell eingepflegt werden. Es ist jedoch dabei darauf zu achten, dass die Angaben soweit wie möglich genau auch den hinterlegten Informationen bei der Bank entsprechen (vgl. Bankverbindung).
Der Kontoinhaber wird beim Zahlungsverkehr berücksichtigt und ggf. durch die ausführenden Banken im Rahmen der „Verification of Payee“ (VoP) geprüft.