Durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU werden öffentliche Auftraggeber zur Annahme von elektronischen Rechnungen verpflichtet. In Deutschland geht der Gesetzgeber noch weiter und verpflichtet Auftragnehmer elektronische Rechnungen an Behörden elektronisch zu stellen. Rechnungen werden dabei nicht mehr in Papier oder PDF-Form übermittelt, sondern in einem strukturierten elektronischen Format ausgetauscht. Das dabei zur Anwendung kommende Format ist XML-basiert und heißt XRechnung.
Damit eine XRechnung korrekt vom Rechnungssteller an den Rechnungsempfänger zugestellt werden kann, muss der Rechnungsempfänger eindeutig identifiziert werden. Die Leitweg-ID dient zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers.
Durch die eindeutige Adressierung mittels Leitweg-ID ist nicht nur die Identifikation des Rechnungsempfängers möglich, sondern auch die Weiterleitung der eingegangenen Rechnungen über den zentralen Rechnungseingang des Bundes (ZRE) hin zu den angeschlossenen Verwaltungseinheiten und den darin aufgebauten Rechnungsfreigabesystemen.